Be jedem Schimmelpilzschaden und Schimmelpilzsanierung sollte eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben werden.
Diese Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element beim arbeitsrechtlichen Gesundheitsschutz, welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen ergriffen werden. In der Gefährdungsbeurteilung sollte auch die gesundheitliche Situation der Bewohner/Nutzer berücksichtigt werden.
Hierzu gibt es weitere Elemente die berücksichtigt werden sollten. Wie die BGI 858 (Berufsgenossenschaftliche Gesundheits Information) Neu DGUV Information 201-028.
also welche Maßnahmen müssen zum gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten unternommen werden.