Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
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Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
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Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
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Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Schimmel in der Wohnung - Wer muss was beweisen?

Der Vermieter muss den Beweis führen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass die Feuchtigkeitsschäden auf die Bausubstanz zurückzuführen sind und nicht etwa muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen i
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH WuM 2005, 5) obliegt dem Vermieter der Beweis, dass der Schimmel und  Feuchtigkeitsschäden nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen sind. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist.
 
Falsches Wohnverhalten des Mieters als Ursache für Feuchtigkeit muss eindeutig sein. Daher reicht eine zu niedrige Temperierung bei vorhandenem Baumangel allein nicht aus.
 
Mietminderung von 20%
Bei bauseits bedingten Feuchtigkeits- und auch Schimmelpilzerscheinungen im Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche und bei Putzschäden ist eine Mietminderung von 20 % angemessen.
 
Rechtsgrundlagen:
BGB § 535 Abs. 2, § 536
 
Gericht:
AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013
48 C 31/12
 
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