Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
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Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
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Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
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Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Mieterkündigung wegen Gesundheitsgefährdung nur nach Abmahnung

Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung (hier Schimmelbildung) nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt und der Vermieter den Mangel nicht fristgerecht beseitigt hat.
 
Rechtsgrundlage:
Urteil des BGH vom 18.04.2007
VIII ZR 182/06, BGHR 2007, 743, NJW 2007, 2177
 
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