Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
Mehr zum Thema Schimmelpilzschäden vom Gutachter Schimmel

Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
Mehr zum Thema Feuchtigkeitsschäden durch den Gutachter-Schimmel

Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
Mehr zum Thema Bauschäden durch den Schimmelsachverständigen

Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Hinweispflicht bei Schimmelbildung

Der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung muss jedenfalls dann ungefragt auf eine bestehende Schimmelbildung hinweisen, wenn diese auch bauliche Ursachen hat und nicht durch bloßes Lüften der Räume zu beseitigen ist. Dies gilt auch für den Fall eines umfassenden vertraglichen Gewährleistungsausschlusses.
 
Rechtsgrundlage:
Urteil des LG München vom 25.11.2003
26 O 1290/02
 
nach oben

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.