Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
Mehr zum Thema Schimmelpilzschäden vom Gutachter Schimmel

Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
Mehr zum Thema Feuchtigkeitsschäden durch den Gutachter-Schimmel

Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
Mehr zum Thema Bauschäden durch den Schimmelsachverständigen

Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Ersatz und Bestimmung der Gutachterkosten z.B bei einem Wasserschaden durch die Versicherung

"Der Geschädigte ist nach den schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Im Regelfall ist er berechtigt, einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schaden- gutachtens zu beauftragen. Ein vom Gutachter in Relation zur Schadens- höhe berechnetes Honorar ist als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. des § 249 II BGB von der leistungspflichtigen Versicherung zu erstatten.

Rechtsgrundlage:

BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06"

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