Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
Mehr zum Thema Schimmelpilzschäden vom Gutachter Schimmel

Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
Mehr zum Thema Feuchtigkeitsschäden durch den Gutachter-Schimmel

Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
Mehr zum Thema Bauschäden durch den Schimmelsachverständigen

Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Mieter müssen ihre Kleidung waschen und trocknen können

Dass Vermieter ihren Mietern eine Wasch- und Trocknungsmöglichkeit bereitstellen müssen stellte das Amtsgericht Wiesbaden im März 2012 klar.

Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hatte seinen Mietern die Nutzung von Wäscheleinen im Trocknungsraum untersagt und die Leinen der Mieter entfernt. Die Mieter sollten zukünftig Wäscheständer oder einen Wäschetrockner nutzen. Die Mieter reichten Klage ein als der Vermieter sich weigerte die Wäscheleinen wieder anzubringen. Mit Erfolg!

Der Vermieter wurde verurteilt, die von ihm entfernten Wäscheleinen wieder anzubringen.

Ein Vermieter ist verpflichtet seinen Mietern die Mieträume in einem vertragsgemäßem Gebrauch zur Verfügung zu stellen und in diesem Zustand zu erhalten.

Im entschiedenen Rechtsstreit waren die Wäscheleinen zu Beginn des Mietverhältnisses bereits vorhanden und den Mietern das Trocknen der Wäsche in den Wohnungen laut Mietvertrag untersagt.

Die Möglichkeit des Wäschewaschens und -trocknens gehört zum Kernbereich eines Mietverhältnisses über einen Wohnraum. Ein Vermieter kann, so die Rechtsprechung von seinem Mieter nicht die Anschaffung eines Wäschetrockners verlangen (AG Wiesbaden, Urteil v. 29.03.2012, Az. 91 C 6517/11)

nach oben

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.