Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
Mehr zum Thema Schimmelpilzschäden vom Gutachter Schimmel

Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
Mehr zum Thema Feuchtigkeitsschäden durch den Gutachter-Schimmel

Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
Mehr zum Thema Bauschäden durch den Schimmelsachverständigen

Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Baugutachter & Schimmelsachverständiger in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitschäden, Schimmelpilzbefall… Eine Aufgabe für den erfahrenen, qualifizierten und zertifizierten Bausachverständigen.

Rechte von Mietern und Vermietern bei Schimmelbildung in Wohn- und Gewerberäumen - Wann ist eine Mietsache mangelhaft?

Das Berliner Kammergericht, Berlins höchstes Zivilgericht, entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an Einbaumöbeln innerhalb eines Gewerberaums keinen Mangel darstellt, solange keine erhöhte Schimmelpilzkonzentration in der Raumluft oder eine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlicher Nachweis, dass die nachgewiesenen Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Berliner Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume könnte somit nicht nachgewiesen werden. Die Miete war also nicht zu mindern. Der Mieter konnte einen Teil des gezahlten Mietzinses nicht zurückfordern. Urteil vom 25.9.2006, Az.: 12 U 118/05

In der Mehrzahl der Fälle ist es erforderlich, dass toxische Stoffe in der Raumluft nachgewiesen werden, um ein Recht auf fristlose Kündigung zu haben oder um begründeter Weise anzunehmen zu dürfen, dass die Mietsache gemindert ist. Falls Mieter Minderungsansprüche wegen Schimmelbefall durchsetzen wollen, so ist es i.d.R. erforderlich ein Gutachten einzuholen.

Sollte es Schimmelbefall in Wohn- oder Gewerberäumen nachweislich geben, müssen Vermieter grundsätzlich den Mangel umgehend beseitigen. Sollte ihrer Meinung nach der Vorwurf nicht stimmen, empfiehlt sich die Begutachtung und Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen. Denn spätestens im Gerichtsverfahren müssen Sie als Vermieter einen vom Mieter substantiell dargelegten Zusammenhang zwischen den in der Raumluft befindlichen Giftstoffen, z.B. toxische Schimmelpilze, und einer evtl. bestehenden Erkrankung entkräften können.

nach oben

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.